Intensivpflege- und Rehabiltationsstärkungsgesetz (IPReG)

Mit dem am 29. Oktober 2020 in Kraft getretenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hat der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege aus den Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V herausgelöst und in eine eigenständige Rechtsvorschrift überführt. Ziel ist es, die medizinisch-pflegerische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung beziehungsweise zur Entfernung der Trachealkanüle besser auszuschöpfen sowie die Therapie zu optimieren (vgl. GKV Spitzenverband).

 

 

Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie - AKI-RL)

Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) ist am 15.09.2023 in Kraft getreten. Ziel sind Erhalt, Förderung und Verbesserung der Versorgungssicherheit von Versicherten, die Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben. Die Richtlinie listet unter anderem Leistungsinhalte der außerklinischen Intensivpflege auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.

Der Deutsche Kinderhospizverein e.V. hat gemeinsamit mit 20 anderen Verbänden und Organisationen am 21.09.2023 eine Stellungnahme zur AKI-RL verfasst.

 

Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege (AKI)

Der GKV-Spizenverband als Leistungserbringer hat mit entsprechenden Fachverbänden am 03.04.2023 eine Rahmenempfehlung für die einheitliche und flächendeckende Versorgung außerklinischer Intensivpflege im Bundesgebiet vereinbart. 

Musterformulare

  • Potenzialerhebung Beatmungsentwöhnung bzw. Dekanülierung (Muster 62A)
  • Verordnung außerklinischer Intensivpflege (Muster 62B)
  • Behandlungsplan (Muster 62C)

Informationen und Hilfen für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Das Informationsportal "Leben mit AKI" der ISL gibt einen Überblick über kostenlose online Veranstaltungen, niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten, betroffenenorientierte Handlungsempfehlungen sowie Informationen über gesetzliche Regelungen rund um die Außerklinische Intensivpflege und vieles mehr.

 

 

IntensivLeben Kassel e.V.

Betroffene bekommen kostenfreie professionelle Beratung im Einzelfall, persönliche Unterstützung im Umgang mit Dienstleistern, Behörden, Krankenkassen und auch direkte finanzielle Unterstützung.

Zudem bietet IntensivLeben Fortbildungen für Angehörige, Ehrenamtliche, Einrichtungen und Dienstleister zu wechselnden Themen an und organisieren inklusive Kulturveranstaltungen.

Inhalte der Beratungstätigkeit sind:

  • Fragen der Alltags- und Lebensgestaltung in der ambulanten Versorgung schwer erkrankter Kinder
  • Informationen zu gesetzlichen und freiwilligen Leistungen von Kostenträgern, Dienstleistern und gemeinnützigen Organisationen
  • Vorstellung und Vermittlung von Hilfs- und Entlastungsangeboten
  • Unterstützung bei der Antragsstellung für Hilfsmittel, Therapien und Versorgungsangebote sowie bei der Durchführung von
  • Hilfestellung bei der Strukturierung anstehender Aufgaben, wenn die Nachsorge durch die Krankenhäuser beendet ist
  • Unterstützung beim Fundraising zur Finanzierung von zusätzlichen Belastungen, die nicht von Kostenträgern übernommen werden

 

 

FÜR
FAMILIEN
EHRENAMT SPENDEN FACHLICHES