Netzwerkkoordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken

Richtlinie zur Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gem. § 39d SGB V

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine*n Netzwerkkoordinator*in. Bedarfsgerecht kann insbesondere in Ballungsräumen auf Grundlage von in den Förderrichtlinien nach Absatz 3 festzulegenden Kriterien die Koordination eines Netzwerkes durch eine*n Netzwerkkoordinator*in in mehreren regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken für verschiedene Teile des Kreises oder der kreisfreien Stadt gefördert werden.

Die Grundsätze der Förderung hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 39d Abs. 3 SGB V unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung entwickelt. Die Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes ist am 01.04.2022 in Kraft getreten. 

Der DHPV hat eine Handreichung zur Koordination von regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken herausgegeben (03.08.2023).

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