Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Vorgabe in Kraft, die Banken dazu verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen einen Abgleich zwischen dem Empfängernamen und der IBAN vorzunehmen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und Fehlüberweisungen verhindern.
Was bedeutet das für Ihre Spende an den Deutschen Kinderhospizverein e.V.?
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung den Empfängernamen genau wie folgt ein:
Deutscher Kinderhospizverein e.V
Unsere Spendenkonten:
Wie funktioniert die Empfängerprüfung?
Bei jeder Überweisung – ob online, per App oder am Automaten – prüft das System automatisch, ob der eingegebene Name mit dem Kontoinhaber zur IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen erhalten Sie einen Hinweis und können selbst entscheiden, ob Sie die Zahlung dennoch ausführen möchten.
Warum ist das wichtig?
Die neue Funktion schützt vor Tippfehlern und Betrugsversuchen mit gefälschten Kontodaten. Ihre Überweisung bleibt ansonsten wie gewohnt.
Die neue Regelung sorgt für mehr Sicherheit beim Überweisen – insbesondere bei Spenden. Sie behalten die Entscheidungsfreiheit, erhalten aber eine zusätzliche Schutzfunktion.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Quelle: https://www.unsere-voba.de/service/empfaengerueberpruefung.html
Ulrike Radermacher
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: ulrike.radermacher@deutscher-kinderhospizverein.de
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Maria Wurm
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: maria.wurm@deutscher-kinderhospizverein.de
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