Sie haben Fragen zu Ihrer Spende an den Deutschen Kinderhospizverein?

Wir geben Ihnen gerne Antworten.

Sie möchten wissen, auf welch vielseitige Weise Sie den Deutschen Kinderhospizverein (DKHV e.V.) unterstützen können, wie wir Ihre Spende einsetzen, welche steuerlichen Nachweise Sie wann benötigen oder wie Sie uns über Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten informieren?

Auf diese sowie auf viele weitere Fragen antworten wir Ihnen gerne und haben Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema Spenden an unseren Verein auf dieser Seite zusammengestellt.

Häufige Fragen und Antworten (FAQs) im Rahmen Ihrer Spende an den DKHV e.V.

Als Privatperson haben Sie verschiedene Möglichkeiten den Deutschen Kinderhospizverein (DKHV e.V.) zu unterstützen: 

Auch als Unternehmen können Sie den DKHV e.V. unterstützen: 

Verschaffen Sie sich gern einen Überblick über alle Möglichkeiten, wie Sie junge Menschen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien regional oder bundesweit unterstützen können.

Darüber hinaus geben wir Ihnen in unserem DKHV e.V. Spenderservice eine wertvolle Orientierung für sicheres, sinnvolles und seriöses Spenden an unseren Verein. Dort finden Sie u.a. Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs), Onlineformulare für unterschiedliche Anliegen sowie Vordrucke zur Vorlage beim Finanzamt - eben hilfreiche Informationen rund um Ihre Spende. 💚

Rund 85% unserer Ausgaben setzen wir ein für die Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und ihrer Familien auf ihrem Lebensweg. Das umfasst konkret folgende Bereiche: unsere ambulante Kinder- und Jugendhospizarbeit, unsere Bildungs- und Begegnungsangebote, Selbsthilfe und unsere Arbeit im Bereich Inhalte und Entwicklung sowie für Öffentlichkeitsarbeit, um die Themen der Kinder- und Jugendhospizarbeit in die Gesellschaft zu tragen. Die Ausgaben für unsere Verwaltung liegen bei rund 15% und somit in einem moderaten Rahmen. Unser Geschäfts- und Ergebnisbericht liefert Ihnen einen transparenten Überblick aller Zahlen und Fakten eines abgelaufenen Geschäftsjahres. 

Der DKHV e.V. ist Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, einer Initiative für Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen. Auf unserer Webseite finden Sie in zehn Punkten für die Öffentlichkeit leicht zugänglich Informationen über die Ziele des DKHV e.V., woher unsere Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger bei uns im Verein sind.

Selbstverständlich können Sie auch gezielt einen unserer über 30 bundesweiten AKHD-Standorte in Ihrer Region unterstützen. Zur Übersicht unserer ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste (AKHD) gelangen Sie hier.

Mit Klick auf den jeweiligen Dienststandort, welchen Sie unterstützen möchten, gelangen Sie direkt zur Homepage des AKHD. Neben Neuigkeiten, Terminen, Informationen rund um eine ehrenamtliche Mitarbeit sowie natürlich unserem Team aus der Region, befindet sich auf jeder AKHD-Webseite ein PayPal-Spendenbutton mit Verlinkung zu einem jeweils eigenen PayPal-Spendenformular des Dienstes - so ist für Sie als Spender*in jederzeit ersichtlich, dass Ihre Spende auch genau dort ankommt, wo Sie es möchten. Gern können Sie für Ihre Spendenüberweisung auch das regionale Spendenkonto unserer Dienststandorte nutzen. Eine Übersicht über alle unsere regionalen Spendenkonten steht Ihnen sowohl im Downloadbereich des DKHV e.V. Spenderservice als auch über diesen Direktlink als PDF zur Verfügung.

Ja, eine Spende an den Deutschen Kinderhospizverein e.V. können Sie beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Der DKHV e.V. ist nach dem jüngsten Bescheid des Finanzamtes Olpe vom 28.09.2023 als mildtätige und gemeinnützige Organisation anerkannt und somit nach § 5 Abs.1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit. Somit können Sie Ihre Spende an den DKHV e.V. von der Steuer absetzen.

Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung, die sie als Nachweis nutzen können. Dazu müssen Sie unserer Spendenverwaltung bitte Ihre vollständige Adresse mitteilen, damit wir Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung per Post zusenden können oder Sie nutzen zur Anforderung direkt unser Onlineformular.

Spenden kann man selbstverständlich unbegrenzt – die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Der steuerliche Spendenabzug ist im Einkommenssteuergesetz (§ 10b EStG) geregelt: 

  • Laut Einkommenssteuergesetz (§ 10b EStG) können Sie als Privatperson bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke als Spenden geltend machen. Ist die Spendensumme höher ausgefallen, ist ein Spendenvortrag in das nächste Jahr möglich.
  • Als Unternehmen sind pro Jahr höchstens 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einnahmen zulässig. Alternativ gilt die Grenze von vier Promille des steuerpflichtigen und steuerfreien Jahresumsatzes zzgl. der Löhne und Gehälter. Überschreitet die Spendensumme die Deckelung, können sie den Restbetrag aber als sogenannten Spendenvortrag im Folgejahr von der Steuer absetzen.

Eine Zuwendungsbestätigung -auch Spendenquittung, Spendennachweis oder Spendenbescheinigung genannt- ist ein Dokument, das alle finanziellen Zuwendungen enthält, die Sie im Laufe eines Jahres an eine gemeinnützige Organisation geleistet haben. Dazu müssen Sie unserer Spendenverwaltung bitte Ihre vollständige Adresse mitteilen, damit wir Ihnen Ihre Zuwendungsbestätigung per Post zusenden können oder Sie nutzen zur Anforderung direkt unser Onlineformular.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn uns Ihre vollständige Adresse vorliegt, senden wir Ihnen unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung per Post zu.
  • Spenden bis zu 300 Euro können Sie dem Finanzamt ohne Spendenbescheinigung belegen. Bis zu diesem Betrag reicht ein vereinfachter Spendennachweis als Beleg aus, den wir Ihnen gerne hier als PDF-Download bereitstellen.

Die Zuwendungsbestätigung, häufig auch Spendenbescheinigung genannt, benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Damit können Sie Ihre Spende von der Steuer absetzen. 

Spenden bis zu 300 Euro können Sie dem Finanzamt ohne Spendenbescheinigung belegen. Bis zu diesem Betrag reicht ein vereinfachter Spendennachweis als Beleg aus.

Für Spenden ab dem 01.01.2020 gibt es die Möglichkeit eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300 Euro kann ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. 

Reichen Sie für den vereinfachten Spendennachweis bei Ihrem Finanzamt den Kontoauszug ein, auf dem Ihre Spende aufgeführt ist und fügen Sie einen Freistellungstext gemäß § 50 Absatz 2 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung bei. Diesen Freistellungstext haben wir für Sie vorbereitet. Eine Vorlage finden Sie hier als Download.

Als Dauerspender*in erhalten Sie einmal pro Jahr eine Jahresspendenbescheinigung, auch Sammelbestätigung genannt, über alle Ihre getätigten Spenden eines Jahres. Eine Sammelbestätigung ist sinnvoll für Mehrfachspendende, damit nicht jede einzelne Spende quittiert werden muss. Das spart Kosten und schont die Umwelt. 

Bitte beachten Sie:

  • Wenn uns Ihre vollständige Adresse vorliegt, senden wir Ihnen jeweils zu Beginn des neuen Jahres unaufgefordert eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) über sämtliche Ihrer im Vorjahr geleisteten Spenden per Post zu.
  • Sie haben Ihre Jahresspendenbescheinigung nicht erhalten oder verlegt? Kein Problem: nutzen Sie zur Anforderung gerne direkt unser Onlineformular.

Sie haben keine Unterlagen erhalten? Dann kontaktieren Sie bitte direkt unsere Spendenverwaltung - ob per E-Mail oder telefonisch: unsere Ansprechpartnerinnen sind gerne persönlich für Sie da. 

Sollten Sie als Dauerspender*in von uns bis Ende März keine Jahresspendenbescheinigung erhalten haben, kann das zwei Gründe haben: 

  • Falls die betreffende Zuwendung Ihnen bereits mit einer Einzelquittung bestätigt wurde, wird sie auf der Jahresquittung nicht nochmals vermerkt (jede Spende darf immer nur einmal quittiert werden).
  • Spenden, die kurz vor Jahreswechsel per Lastschrift oder Überweisung angewiesen werden, verbuchen die Banken wegen der Feiertage erst nach Neujahr. Diese Spenden werden dann erst in der Quittung für das neue Jahr ausgewiesen.

Trifft oben genanntes auf Sie nicht zu und es fehlen Ihnen dennoch Unterlagen, dann steht Ihnen neben der persönlichen auch unser allgemeines Onlineformular zur digitalen Kontaktaufnahme mit unserer Spendenverwaltung zur Verfügung.

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, teilen Sie uns Ihre neuen Adressdaten bitte mit. Nur dadurch können wir sicherstellen, dass Sie Ihre Spendenquittung rechtzeitig erhalten. 

Sie können uns die Aktualisierungen innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich oder jederzeit digital mittels unseres Onlineformulars mitteilen.

Sollten Sie umgezogen sein und einen Nachsendeantrag gestellt haben, erhalten Sie möglicherweise eine noch mit Ihrer vorherigen Anschrift versehene Spendenbescheinigung. Bitte schicken Sie uns in diesem Falle die falsch adressierte Quittung postalisch zurück. Teilen Sie uns zudem Ihre neue Anschrift mit, damit wir Ihnen eine korrigierte Quittung zukommen lassen können.

Senden Sie die falsch adressierte Quittung bitte an:

Deutscher Kinderhospizverein e.V.
Spendenverwaltung
In der Trift 13
57462 Olpe

Ein großer Anteil an Spenden für den Deutschen Kinderhospizverein bilden Anlassspenden. Dabei kann es sich um Spendensammlungen z.B. zum Geburtstag, zu Jubiläen oder auch zu Trauerfällen (Kondolenz) handeln. Sie können uns Ihren Wunsch einer Anlass- oder Kondolenzspende innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich oder jederzeit digital mittels unseres Onlineformulars mitteilen.

Sollten Sie eine Anlass- oder Kondolenzspende durchgeführt und Sie als Initiator*in (Anlassgeber*in) eine Sammelspende an den DKHV e.V. weitergeleitet haben, können wir Ihnen hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen. Hintergrund ist, dass nur diejenige Person Anspruch auf eine Spendenbescheinigung hat, deren geldwertes Vermögen sich verringert. 

Benötigen Ihre Gäste und Angehörigen eine Spendenbescheinigung? Gern stellen wir den beteiligten Personen eine Spendenbescheinigung über deren jeweils gespendeten Einzelbetrag aus. Nutzen Sie dafür unsere Adressliste für Spender*innen, in der Namen, Adressen und Spendenbeträge erfasst werden können. Unser Vordruck steht Ihnen sowohl im Downloadbereich des DKHV e.V. Spenderservice als auch über diesen Direktlink als PDF zur Verfügung.

Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Spendenverwaltung - ob per E-Mail oder telefonisch: unsere Ansprechpartnerinnen sind gerne für Sie da. 

Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Anlassspende ablaufen und die Spende uns erreichen kann.

Ja, Sie können die Arbeit des DKHV e.V. mit der Übernahme einer Patenschaft unterstützen. Im Vergleich zu anderen Organisationen verstehen wir unter Patenschaft jedoch keine personengebundene Patenschaft, sondern eine regelmäßige und langfristige Unterstützung eines unserer Arbeitsbereiche: Angebote für junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und ihre Familien, Ehrenamt, Begleitung von Geschwistern oder einen unserer ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste vor Ort. Natürlich können Sie mit Ihrer Dauerspende auch zweckungebunden dort helfen, wo sie am nötigsten gebraucht wird. 

Sind Sie interessiert? Hier gelangen Sie zur DKHV e.V. Patenschaft 💚!

Wir freuen uns, dass Sie uns mit einer Dauerspende unterstützen! Wenn Sie Ihren monatlichen Spendenrhythmus auf eine jährliche, halb- oder vierteljährliche Spende ändern oder Ihren bisherigen Spendenbetrag anpassen möchten, ist das ganz einfach möglich. Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern mit und wir passen Ihre Spende entsprechend an.

Sollten Sie darüber nachdenken, Ihre Dauerspende einzustellen, bedauern wir das sehr. Ihre regelmäßige Unterstützung ist für unsere Arbeit von großem Wert. Natürlich können Sie Ihre SEPA-Dauerspende jederzeit und kostenlos kündigen. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere Spendenverwaltung unter spende(at)deutscher-kinderhospizverein.de oder telefonisch unter 0 27 61 / 94 12 9-27 oder 0 27 61 / 94 12 9-30.

Sie können uns Ihr individuelles Anliegen innerhalb unserer Geschäftszeiten persönlich oder jederzeit digital mittels unseres allgemeinen Online-Kontaktformulars mitteilen.

Unsere Spendenverwaltung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat rund um Ihre Spende für die Kinder- und Jugendhospizarbeit zur Seite.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung! 💚

Ihre Ansprechpartnerinnen im DKHV e.V. für Spenden

Ulrike Radermacher

Funktion: Spendenverwaltung
Telefon: 0 27 61 / 94 12 9-27
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: ulrike.radermacher@deutscher-kinderhospizverein.de
vCard: Kontaktdaten herunterladen

Maria Wurm

Funktion: Spendenverwaltung/ Finanzbuchhaltung
Telefon: 0 27 61 / 94 12 9-30
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: maria.wurm@deutscher-kinderhospizverein.de
vCard: Kontaktdaten herunterladen
FÜR
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EHRENAMT SPENDEN FACHLICHES