Durch die Zuweisung von Geldauflagen tragen Strafrichter und Staatsanwälte dazu bei, die Arbeit des Deutschen Kinderhospizverein (DKHV e.V.) nachhaltig zu sichern.
Als zweckungebundene Einnahmen können wir Geldauflagen genau dort einsetzen, wo sie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien gerade am meisten benötigt werden.
Hauptanliegen unseres Vereins ist die Begleitung und Unterstützung junger Menschen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihrer Familien ab der Diagnose im Leben und Sterben und über den Tod der Kinder hinaus.
Um die so wichtige Arbeit des Vereins auch in Zukunft in der bisherigen Qualität leisten zu können, sind wir auf die Unterstützung durch Geldauflagen angewiesen. Ihre Geldauflage hilft uns, sich unbürokratisch für junge Menschen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien einzusetzen.
Wir garantieren Ihnen durch ein separates Geldauflagenkonto eine transparente und ordnungsgemäße Verwaltung der uns zugewiesenen Geldauflagen. Darüber hinaus leisten wir fristgerecht Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge.
Geldauflagenkonto:
Sparkasse Olpe-Wenden-Drolshagen
IBAN-Nr.: DE94 4625 0049 0000 0534 88
SWIFT-BIC: WELADED1OPE
Sie benötigen neue Zahlscheine und Adressaufkleber oder haben Fragen zu unserer Verwaltung von Geldauflagen? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Melanie Zeppenfeld
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: melanie.zeppenfeld@deutscher-kinderhospizverein.de
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