Uns im Deutschen Kinderhospizverein e.V. ist wichtig, dass sich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen und Geschwister in unseren Begleitungen, Beratungen sowie Vernetzungs- und Bildungsangeboten sicher und wohl fühlen können.
Um ihr Wohl und ihre Rechte zu sichern, ist der sog. Kinderschutz von zentraler Bedeutung. Kinderschutz beinhaltet sowohl Strukturen und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen als auch stärken.
Diese beiden Aspekte möchten wir in unserer Haltung als auch in unseren Handlungen ausdrücken. Daher haben wir den Kinderschutz in unseren Leitsätzen und in sog. Kernbotschaften verankert.
Haltungen und Maßnahmen zu den Kinderrechten als auch zum Kinderschutz werden im DKHV e.V. aktuell gemeinschaftlich entwickelt und in einem sog. Rechte- und Schutzkonzept formuliert. Die Einhaltung des Rechte- und Schutzkonzepts ist für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Organisation bindend.
Im allgemeinen Sprachgebrauch sowie auch in rechtlichen Kontexten, u.a. in der Kinder- und Jugendhilfe oder im Strafrecht, bezieht sich der Begriff “Kinderschutz” auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Mit der Volljährigkeit werden diese gesetzlich nicht mehr der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet, sondern als Erwachsene eingestuft. Die Kinder- und Jugendhospizarbeit richtet sich jedoch auch an junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung. Diese leben oftmals über das Kindes- und Jugendalter hinaus mit komplexen Behinderungen; ihr Reife- und Entwicklungsgrad weicht von ihrem biologischen Alter ab. Aus diesem Grund wird der Begriff “Kinderschutz” in der Kinder- und Jugendhospizarbeit um die Gruppe der jungen Erwachsenen mit lebensverkürzender Erkrankung bis über das 27. Lebensjahr hinaus erweitert.
Kinderschutz in der Kinder- und Jugendhospizarbeit nimmt demnach Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit lebensverkürzender Erkrankung sowie minderjährige Geschwister in den Blick.
ElisaIch finde es wichtig, dass wir uns im Deutschen Kinderhospizverein mit den Kinderrechten und dem Kinderschutz auseinandersetzen, weil es Klarheit schafft und Verständnis fördert. Richtlinie und Grenzen einzuhalten, schafft einen guten Rahmen für einen positiven Umgang und eine wertschätzende Umgebung. Vertrauen und gegenseitiger Respekt wird gestärkt und der Blick für das Gegenüber geschärft.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderschutz in Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhospizarbeit sowie die Entwicklung und Etablierung von Strukturen und Prozessen hat zum Ziel:
Ein Rechte- und Schutzkonzept hat in erster Linie zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt sowie Vernachlässigung zu schützen.
Weitere Ziele sind:
Die Wirksamkeit eines Rechte- und Schutzkonzepts hängt maßgeblich von der Umsetzung seiner Prozesse und Maßnahmen durch die Menschen in der Organisation ab. Nur wenn diese das Rechte- und Schutzkonzept verstehen, unterstützen und anwenden, kann es seinen Zweck erfüllen. Daher ist es von großer Bedeutung, ein eigenes Rechte- und Schutzkonzept für die spezifische Organisation gemeinsam mit allen Mitgliedern und Mitarbeitenden zu entwickeln und alle zu beteiligen.
Aus diesem Grund hat sich der Deutsche Kinderhospizverein für einen großen Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines eigenen Rechte- und Schutzkonzeptes entschieden, an dem junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung, Eltern, Geschwister sowie haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende beteiligt sind.
Sobald das Projekt abgeschlossen ist und das Rechte- und Schutzkonzept des DKHV e.V. veröffentlicht ist, wird es hier zu finden sein.
Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist 1948 von den Vereinten Nationen beschlossen worden. Sie entwickelt sich fortlaufend weiter und soll jederzeit zum aktuellen Zeitpunkt den größtmöglichen Schutz aller Menschen gewährleisten. Zu den Menschenrechten gehören unter anderem das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung.
Kinderrechte
Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen, um sie zu stärken ihr Wohl und ihre Entwicklung zu fördern. Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Diese umfasst 54 Artikel, die verschiedene Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit festlegen. Diese sind z.B. das Recht auf Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Schutz vor Gewalt, Meinungsäußerung und Beteiligung oder das Recht auf besondere Betreuung bei Behinderung.
Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2008 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie enthält Prinzipien, wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion, Partizipation, Bewusstseinsbildung sowie Zugänglichkeit. Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen.
Der Kinderschutzzirkel im DKHV e.V. wurde durch den Vorstand beauftragt und am 03.04.2025 begründet. Er besteht aus 10 in den Zirkel berufene Mitglieder aus Bereichen des DKHV e.V., die Angebote der Begleitung, Beratung, Vernetzung und Bildung für junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung und Geschwister durchführen.
Die hauptsächlichen Aufgaben des Zirkels sind:
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Katrin Weimann
Telefax: 0 27 61 / 94 12 9-60
E-Mail: katrin.weimann@deutscher-kinderhospizverein.de
vCard: Kontaktdaten herunterladen