Strukturreform der Kinder‑ und Jugendhilfe: DKHV legt Stellungnahme vor

Der Deutsche Kinderhospizverein e. V. (DKHV e. V.) hat zur geplanten Strukturreform der Kinder‑ und Jugendhilfe eine eigene Stellungnahme vorgelegt. Anlass ist die besondere Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen sowie ihrer Familien, deren Unterstützungsbedarfe hochkomplex, dynamisch und nicht standardisierbar sind.
Sprechblase mit dem Text: "5. MAI, EUROPAISCHER PROTESTSTAG ZUR GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG". Unten steht "Rechte und Sichtbarkeit #GleichstellungJetzt" sowie das Logo des Deutschen Kinderhospizvereins.
Sprechblase auf blauem Hintergrund mit dem Text: "Kürzungen treffen die Entwicklungschancen und Selbstständigkeit von jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung!" Logo von Deutscher Kinderhospiz-Verein unten rechts.
Grafik mit drei Sprechblasen. Die erste Sprechblase betont die Bedeutung von Würde und den Schutz durch Gesetze. Die zweite erklärt für eine Familie, nicht unsichtbar zu sein. Die dritte Sprechblase warnt vor Kürzungen, die Familien stark belasten. Logo des Deutschen Kinderhospizdienstes unten rechts.
Sprechblasen auf einem einfarbigen Hintergrund vermitteln wichtige Aussagen über die Teilhabe von Kindern. Die Botschaften betonen die Bedeutung der Unterstützung für kranke Kinder und warnen vor möglichen Benachteiligungen in der Zukunft. Logo und Webseite des Deutschen Kinderhospiz Vereins sind am unteren Rand sichtbar.
Sprechblasen auf einem grafischen Hintergrund, die über die Gefahren von Pooling im Kontext der Gleichstellung sowie die untrennbare Verbindung von Teilhabe, Gesundheit und Belastung von Angehörigen sprechen. Ein Hinweis, dass Teilhabe wichtig für das eigene Leben ist. Logos und Webseite des Deutschen Kinderhospizvereins.

Der DKHV e. V. begrüßt das Ziel einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder‑ und Jugendhilfe, warnt jedoch davor, Reformen primär über pauschale Steuerungsinstrumente oder Kostenlogiken zu gestalten. Individuelle, personenzentrierte Unterstützungsleistungen müssen auch künftig verlässlich abgesichert bleiben. Modelle wie das Pooling, das die Bündelung ursprünglich individueller Leistungen in gemeinsamen Leistungssettings umfasst, dürfen dabei kein Regelinstrument werden und keinen Ersatz für individuelle Leistungen darstellen.

Zugleich spricht sich der DKHV e. V. klar gegen die Beibehaltung fragmentierter Zuständigkeiten zwischen Kinder‑ und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe aus. Die fortbestehende Versäulung führt in der Praxis zu Doppelbegutachtungen, Zuständigkeitskonflikten und erheblichen Belastungen für betroffene Familien. Notwendig sind integrierte, rechtlich klare und bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand.

Mit Blick auf die UN‑Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz sowie die Empfehlungen der Sozialstaatskommission fordert der DKHV e. V. eine Reform, die sich konsequent an den individuellen Bedarfen der am stärksten belasteten Familien orientiert und Teilhabe tatsächlich ermöglicht. 

Die Aussagen in den Grafiken stammen von Eltern im Rahmen der DKHV-Selbsthilfeklausur für Eltern 2026 sowie aus dem Chat der jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung.

 

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