Der DKHV e. V. begrüßt das Ziel einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder‑ und Jugendhilfe, warnt jedoch davor, Reformen primär über pauschale Steuerungsinstrumente oder Kostenlogiken zu gestalten. Individuelle, personenzentrierte Unterstützungsleistungen müssen auch künftig verlässlich abgesichert bleiben. Modelle wie das Pooling, das die Bündelung ursprünglich individueller Leistungen in gemeinsamen Leistungssettings umfasst, dürfen dabei kein Regelinstrument werden und keinen Ersatz für individuelle Leistungen darstellen.
Zugleich spricht sich der DKHV e. V. klar gegen die Beibehaltung fragmentierter Zuständigkeiten zwischen Kinder‑ und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe aus. Die fortbestehende Versäulung führt in der Praxis zu Doppelbegutachtungen, Zuständigkeitskonflikten und erheblichen Belastungen für betroffene Familien. Notwendig sind integrierte, rechtlich klare und bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand.
Mit Blick auf die UN‑Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz sowie die Empfehlungen der Sozialstaatskommission fordert der DKHV e. V. eine Reform, die sich konsequent an den individuellen Bedarfen der am stärksten belasteten Familien orientiert und Teilhabe tatsächlich ermöglicht.
Die Aussagen in den Grafiken stammen von Eltern im Rahmen der DKHV-Selbsthilfeklausur für Eltern 2026 sowie aus dem Chat der jungen Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung.