Pflegeneuordnungsgesetz: Wichtige Verbesserungen für Familien erreicht – weiterer Handlungsbedarf bleibt

Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Unser Fazit mit Blick auf die von uns begleiteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihre Familien: Mehrere zentrale Anliegen der Kinder- und Jugendhospizarbeit wurden im Kabinettsbeschluss aufgegriffen, an anderen Stellen besteht weiter Nachbesserungsbedarf.
Eine Person sitzt auf dem Boden und bedient ein medizinisches Gerät. Neben ihr liegt ein Kind auf einem Kissen. Um sie herum sind verschiedene Geräte und Spielzeuge verstreut, darunter Plüschtiere. Der Raum wirkt gemütlich, aber chaotisch mit vielen sichtbaren Utensilien.
Was verbessert sich?


✔ Entlastungsleistungen bleiben erhalten
Künftig werden Leistungen der Kurzzeitpflege beziehungsweise des neuen Überbrückungsbudgets bei Aufenthalten in Kinder- und Jugendhospizen nicht mehr auf die Hospizversorgung angerechnet. Die Mittel für Entlastung und Ersatzpflege im häuslichen Umfeld bleiben damit erhalten und können weiterhin genutzt werden.

✔ Pflegegeld wird weitergezahlt
Außerdem soll das Pflegegeld künftig auch während eines Aufenthalts in einem Kinder- und Jugendhospiz weitergezahlt werden. Bisher wurde es nur am An- und Abreisetag geleistet. Für viele Familien bedeutet dies eine spürbare finanzielle Entlastung. 

Beide Regelungen gehören zu den Forderungen, für die sich der DKHV e.V. gemeinsam mit vielen weiteren Akteur*innen der Kinder- und Jugendhospizarbeit seit Langem eingesetzt hat. 

Wo besteht weiterhin Handlungsbedarf?


Kritisch sehen wir die geplante Einführung des neuen Überbrückungsbudgets. Dieses fällt deutlich geringer aus als der bisherige Gemeinsame Jahresbetrag. 

Künftig sollen je nach Pflegegrad nur noch 1.855 Euro (Pflegegrad 2 und 3) beziehungsweise 2.285 Euro (Pflegegrad 4 und 5) pro Jahr zur Verfügung stehen statt bisher bis zu 3.539 Euro. 

Gerade junge Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung sowie ihre Familien sind auf verlässliche und flexible Entlastungs- und Ersatzpflegeangebote angewiesen. Eine Kürzung der verfügbaren Mittel würde die Möglichkeiten der häuslichen Entlastung spürbar einschränken. Deshalb setzen wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren weiterhin für Verbesserungen ein und stehen dazu bereits im Austausch mit politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf Bundes- sowie Länderebene. 

Unser Fazit


Der Kabinettsbeschluss löst nicht alle Herausforderungen. Er enthält jedoch wichtige Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien und greift zentrale Forderungen des DKHV e.V. auf. Insbesondere die Weiterzahlung des Pflegegeldes und die Nichtanrechnung von Entlastungsleistungen bei Aufenthalten in Kinder- und Jugendhospizen sind bedeutende Fortschritte. Gleichzeitig bleibt die Ausgestaltung des Überbrückungsbudgets aus unserer Sicht unzureichend. 

Der DKHV e.V. wird den weiteren parlamentarischen Prozess aufmerksam begleiten und sich weiterhin für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien einsetzen.

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