„Uns ist es wichtig, dass sich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzender Erkrankung sowie ihre Geschwister sicher und wohl in unseren Angeboten fühlen können.“ Dieser Aspekt wurde den Leitsätzen des DKHV e.V., die bereits seit 35 Jahren unsere Handlungen leiten, neu hinzugefügt. Um das Wohl und die Rechte junger Menschen mit lebensverkürzender Erkrankung sowie ihrer Geschwister im Kinder- und Jugendalter zu sichern, ist der Kinderschutz von zentraler Bedeutung. Kinderschutz beinhaltet sowohl Strukturen und Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen als auch stärken.
Daher haben wir Haltungen und Maßnahmen zu den Kinderrechten als auch zum Kinderschutz jetzt auf unserer Website unter einem eigenen Stichpunkt gebündelt: Hier geht es um das Rechte- und Schutzkonzert des Deutschen Kinderhospizverein, um Kinderrechte und Rechte für Menschen mit Behinderung, aber auch um den neu gegründeten Kinderschutzzirkel, dessen hauptsächliche Aufgabe die Ansprechbarkeit und Unterstützung
hauptamtlicher Mitarbeitender im Kontext Kinderschutz ist.