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Wettbewerbsthematik zwischen DAV und gewerblich organisierten Kletterhallen in Deutschland

 

bei den rund 350 Sektionen des Deutschen Alpenvereins handelt es sich um anerkannte gemeinnützige Vereine. Seit einigen Jahren entdecken immer mehr Sektionen - unter Förderung des Hauptverbandes des DAV - das Hallenklettern als Mitglieds- und Einnahmequelle.

 

Wie sehr sich die als gemeinnützig anerkannten Sektionen auf diesen Geschäftszweig einstellen und dabei Millionenbeträge investieren zeigen eigene Veröffentlichungen aus dem vereinseigenen Magazin „Panorama“. Das Hallenklettern gewinnt im Vereinsleben des DAV immer mehr an Bedeutung. Mit der zunehmenden Orientierung auf das Hallenklettern wachsen jedoch zweierlei Diskrepanzen: Erstens treten die DAV-Sektionen in direkten Wettbewerb mit den im gleichen Geschäftsfeld agierenden privatrechtlich gewerblich organisierten Kletterhallenbetreibern und Zweitens nehmen sie dabei aufgrund ihrer bisher anerkannten Gemeinnützigkeit vielfältige Subventionen des Staates in Anspruch.

Die Spannungen in dieser Wettbewerbsthematik nehmen dramatisch zu. Obwohl die gewerblichen Mitglieder des Kletterhallenverbandes KLEVER e. V. seit Jahren belegen, dass Kletterhallen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind und völlig ohne Subventionen und Steuerbegünstigungen funktionieren – in gleichen Preiskategorien wie die DAV Hallen – nutzt der Alpenverein noch immer den Gemeinnutz und das Ehrenamt als Argumente für seine millionenschweren Großprojekte. Eindeutig hat sich der Charakter der DAV Kletterhallen in den letzten Jahren von diesen Argumenten hin fortentwickelt zu wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die auf ehrenamtlicher Basis nicht mehr zu betreiben sind. Mittlerweile gibt es Modelle, bei denen der gesamte Betrieb an gewerbliche GmbH´s weiterverpachtet wird – verschleiert unter dem Schirm der Gemeinnützigkeit.

 

Folgende Kernforderung vertritt der Kletterhallenverband Klever e.V.:

Die Ausweisung solcher DAV-Großprojekte als „Zweckbetrieb“ im gemeinnützigen Satzungsbereich ist aufzugeben. Stattdessen sollen diese Kletterhallen als „wirtschaftliche Geschäftsbetriebe“ betrachtet und somit nicht mehr subventioniert und steuerbegünstigt werden. Die Gemeinnützigkeit der Sektionen bleibt davon unberührt.

 

Dass in diesem Bereich gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht zeigt auch die Beschwerde des Kletterhallenverbandes beim Landesamt für Steuern. Bspw. darf seit dem 01.07.2011 der vergünstigte MwSt Satz von 7 % nur noch für Sektionseigene Mitglieder abgeführt werden. Mitglieder anderer Sektionen sind mit 19 % zu besteuern. Ob das derzeit auch so umgesetzt wird bezweifeln wir und prüfen den Sachverhalt.

Aber auch bei der Lohnsteuer gibt es Änderungsbedarf. Der Begriff „Ehrenamt“ lässt Freiräume für die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu.

 

Zuletzt wird noch mit dem hohen Nutzungsgrad durch DAV-Mitglieder argumentiert: Dieser Grad wird aktiv durch die Preisstruktur und massive Vergünstigung bei Eintritt in den DAV gesteuert. Die oben erwähnten Subventionen ermöglichen diese massive Vergünstigung erst und verschärfen die Wettbewerbsverzerrung weiter.

 

Kletterhallenverband KLEVER e.V.

 

 

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